Sehr geehrte Pilotinnen und Piloten,herzlich Willkommen auf Sylt! Es erwarten Sie eine traumhafte Insel und ein Flughafen mit Geschichte und Atmosphäre. An dieser Stelle möchten wir Ihnen Hinweise zu einem verantwortungsbewusstem An- und Abflug geben. Ziel ist es, Verantwortung gegenüber unserer Umwelt zu zeigen und diese so wenig wie möglich durch unnötige Lärmbelästigung zu beeinflussen. Die folgenden Informationen dazu dienen gleichzeitig der optimierten Flugvorbereitung und somit auch Ihrem entspannten Flug. Aus ökologischen Gründen, aber auch um den Gästen und Einheimischen eine angemessene Ruhe und Erholung zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, einige Hinweise zur Lärmminderung bei den An- und Abflugverfahren zu beachten, und durch verantwortungsvolles Handeln eventuellen Schaden für die gesamte Luftfahrt auf der Insel Sylt zu vermeiden. Im Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP und AIP VFR) wurde der Aspekt des Lärmschutzes bei der Veröffentlichung der An- und Abflugstrecken bereits schon berücksichtigt. Weitere hilfreiche Hinweise dazu gibt Ihnen unser Pilotenbulletin. Um Ihnen ein möglichst hohes Maß an Unterstützung zu bieten, möchten wir Ihnen an dieser Stelle noch einige Informationen zukommen lassen.
An- und AbflügeWährend IFR-Flüge im wesentlichen auf der Piste 14 / 32 abgewickelt werden, stehen dem VFR-Verkehr zusätzlich die Pisten 06 / 24 zur Verfügung. Die zuständige Flugverkehrskontrolle auf dem TOWER SYLT wird in der Regel diejenige Piste zuweisen, die der vorherrschenden Windrichtung angenähert ist. Entsprechend werden die An- und Abflugstrecken gewählt. Zur besseren Übersicht ist in der Tabelle zusammengefasst, welche Piste bei welcher Anflugstrecke bzw. welche Abflugstrecke bei welcher Piste für den VFR-Piloten zu erwarten ist. Vereinzelte Abweichungen von diesem Schema können sich situationsadäquat ergeben.
Tabelle: An- und Abflugstrecken in Abhängigkeit der zugewiesenen Pisten Anflüge von Osten bzw. Abflüge nach Osten über die „ECHO“ – Strecke („ECHO 1“ und „ECHO 2“) sind auf alle bzw. von allen Pisten möglich. Besonders auch in diesen Fällen sind die folgenden Verfahren zur Lärmminderung zu beachten:
In diesen Fällen gilt für Lfz bis 2.000 kg MTOM auf der Piste 32 ein versetzter Aufsetzpunkt
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Nürnberg, Köln/Bonn, Berlin/Tegel, Düsseldorf, Frankfurt/Main, München, Münster/Osnabrück und Stuttgart
München
Hamburg
Föhr und Hannover